Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für offene Seminare und Inhouse-Leistungen

Hier finden Sie die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für offene Seminare und individuelle Inhouse-Leistungen des ime.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für offene Seminare

ime – Institut für Management-Entwicklung
der GWP Gesellschaft mbH für Weiterbildung und Personalmanagement
Sunderweg 4, 33649 Bielefeld

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an offenen Präsenzseminaren und offenen Live-Online-Trainings des ime – Institut für Management-Entwicklung der GWP Gesellschaft mbH für Weiterbildung und Personalmanagement (nachfolgend „ime“).

Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich unterschiedliche Regelungen getroffen werden.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zu einem Seminar kann über die von ime angebotenen Buchungswege erfolgen.

Mit der Anmeldung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zur Buchung des ausgewählten Seminars ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung von ime per E-Mail zustande.

Sollte das gewünschte Seminar bereits ausgebucht sein, informiert ime den Auftraggeber entsprechend.

Organisatorische Informationen zum Seminar sowie gegebenenfalls Seminarunterlagen werden per E-Mail und/oder über die ime Lernwelt zur Verfügung gestellt.

3. Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Seminarausschreibung.

Bei Buchungen durch Unternehmen verstehen sich die angegebenen Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern wird der Gesamtpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.

Bei Präsenzseminaren umfasst die Teilnahmegebühr die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Seminarleistungen. Hierzu gehören insbesondere die Seminarunterlagen sowie – soweit vorgesehen – Pausensnacks, Getränke und Mittagessen an vollen Seminartagen.

Bei Live-Online-Trainings umfasst die Teilnahmegebühr insbesondere die Durchführung des Trainings, die vorgesehenen Seminarunterlagen sowie gegebenenfalls den Zugang zur ime Lernwelt.

Die Rechnung wird in der Regel elektronisch übermittelt. Soweit auf der Rechnung nichts Abweichendes angegeben ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

4. Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl ist bei offenen Seminaren begrenzt, um ein effektives Arbeiten und eine angemessene individuelle Begleitung der Teilnehmenden zu ermöglichen.

Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

5. Seminarhotel und Übernachtung

Soweit ime für Präsenzseminare Zimmerkontingente in einem Seminarhotel reserviert hat, können Teilnehmende diese nach Verfügbarkeit direkt beim jeweiligen Hotel buchen.

Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmenden bzw. Auftraggeber und dem Hotel zustande.

Übernachtungs-, Stornierungs- oder sonstige Hotelkosten sind nicht Bestandteil des Vertrags mit ime.

6. Stornierung, Ersatzteilnehmer und Umbuchung

Stornierungen und Umbuchungen bedürfen der Textform, z. B. per E-Mail. Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Eingang der Erklärung bei ime.

6.1 Stornierung

Eine Stornierung ist bis einschließlich 30 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei möglich.

Bei einer späteren Stornierung werden folgende Stornopauschalen berechnet:

  • 29 bis 14 Kalendertage vor Seminarbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
  • 13 bis 7 Kalendertage vor Seminarbeginn: 75 % der Teilnahmegebühr
  • weniger als 7 Kalendertage vor Seminarbeginn: 95 % der Teilnahmegebühr

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ime kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.2 Ersatzteilnehmer

Anstelle einer Stornierung kann jederzeit bis zum Seminarbeginn eine andere geeignete Person am gebuchten Seminar teilnehmen.

Für die Benennung eines Ersatzteilnehmers entstehen keine zusätzlichen Kosten.

6.3 Umbuchung

Alternativ zu einer Stornierung kann die Teilnahme einmalig und ohne Umbuchungsgebühr auf einen anderen verfügbaren Seminartermin umgebucht werden.

Der Ersatztermin muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem ursprünglich gebuchten Seminarbeginn stattfinden.

Die Teilnahmegebühr des ursprünglich gebuchten Seminars bleibt fällig und wird vollständig auf den Ersatztermin angerechnet.

Ist die Teilnahmegebühr des neu gewählten Seminars höher, wird die Differenz berechnet. Bei einer niedrigeren Teilnahmegebühr erfolgt keine Erstattung der Differenz.

Nach einer Umbuchung ist eine weitere kostenfreie Umbuchung ausgeschlossen.

Wird der Ersatztermin später storniert, gelten hierfür die regulären Stornierungsbedingungen nach Ziffer 6.1 bezogen auf den Ersatztermin.

Die Benennung eines Ersatzteilnehmers nach Ziffer 6.2 bleibt auch nach einer Umbuchung möglich.

Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von den Regelungen dieser Ziffer unberührt.

7. Absage und Änderungen durch ime

7.1 Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

ime behält sich vor, ein Seminar abzusagen, wenn die für eine sinnvolle Durchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Eine Absage aus diesem Grund erfolgt

  • bei Präsenzseminaren spätestens 21 Kalendertage vor Seminarbeginn,
  • bei Live-Online-Trainings spätestens 14 Kalendertage vor Seminarbeginn.

Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.

Weitergehende Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Kosten werden nicht übernommen. Wir empfehlen daher, Reise- und Übernachtungsleistungen möglichst stornierbar zu buchen.

7.2 Krankheit, höhere Gewalt und vergleichbare Umstände

Kann ein Seminar aufgrund der Erkrankung oder des Ausfalls der vorgesehenen Trainerperson, höherer Gewalt oder anderer von ime nicht zu vertretender Umstände nicht wie geplant stattfinden, kann ime eine fachlich geeignete Ersatztrainerin bzw. einen fachlich geeigneten Ersatztrainer einsetzen.

Ist dies nicht möglich, kann das Seminar abgesagt oder ein Ersatztermin angeboten werden.

Wird das Seminar abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet.

7.3 Änderungen von Termin, Ort oder Format

Bei einer wesentlichen Änderung des vereinbarten Termins, Veranstaltungsortes oder Veranstaltungsformats informiert ime die Teilnehmenden unverzüglich.

Der Auftraggeber kann in diesem Fall wählen, ob er an der geänderten Veranstaltung teilnimmt oder kostenfrei vom Vertrag zurücktritt. Im Falle des Rücktritts werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet.

Der Wechsel der Trainerperson stellt allein keine wesentliche Änderung dar, sofern eine fachlich geeignete Ersatzperson eingesetzt wird und Ziel, Charakter und Qualität des Seminars erhalten bleiben.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8. Seminarablauf

Die konkreten Seminarzeiten ergeben sich aus der jeweiligen Seminarausschreibung und den organisatorischen Informationen vor Seminarbeginn.

Bei Präsenzseminaren beginnen die Seminartage, soweit nicht anders angekündigt, in der Regel um 9.00 Uhr und enden gegen 17.00 Uhr.

ime kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen Änderungen im Ablauf, bei einzelnen Inhalten oder Methoden vornehmen, sofern Ziel, Gesamtcharakter und Qualität des gebuchten Seminars dadurch nicht wesentlich verändert werden.

9. Technische Voraussetzungen bei Live-Online-Trainings

Für die Teilnahme an Live-Online-Trainings sind ein geeigneter Internetzugang sowie ein internetfähiger Computer mit funktionsfähigem Mikrofon und – soweit für das jeweilige Format erforderlich – Kamera notwendig.

Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, dass die erforderlichen technischen Voraussetzungen auf ihrer Seite erfüllt sind.

ime informiert rechtzeitig über besondere technische Anforderungen.

Zugangsdaten zu virtuellen Trainingsräumen oder Lernumgebungen sind personenbezogen und dürfen nicht an nicht angemeldete Dritte weitergegeben werden.

10. Seminarunterlagen und Nutzungsrechte

Die von ime oder den eingesetzten Trainerinnen und Trainern zur Verfügung gestellten Unterlagen, Präsentationen, Übungen, Videos und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.

Die Teilnehmenden erhalten das Recht, die zur Verfügung gestellten Materialien für den eigenen persönlichen bzw. beruflichen Gebrauch zu nutzen.

Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung von ime bzw. des jeweiligen Rechteinhabers.

Dies gilt auch für die Nutzung von Seminarunterlagen in externen KI-Systemen, soweit dadurch Inhalte vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht, veröffentlicht oder zur Erstellung von für Dritte bestimmten Inhalten verwendet werden.

11. Einsatz von KI-Tools

ime kann bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung seiner Leistungen sowie bei der Erstellung und Bearbeitung begleitender Inhalte unterstützend KI-basierte Anwendungen einsetzen.

Der Einsatz erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie der Anforderungen an Datenschutz und Vertraulichkeit.

Personenbezogene Daten, vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse von Auftraggebern und Teilnehmenden werden nur in KI-Systemen verarbeitet, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Soweit im Seminar selbst KI-Anwendungen eingesetzt werden, werden die Teilnehmenden hierüber informiert.

Die Teilnehmenden sind ihrerseits verpflichtet, beim Einsatz von KI-Anwendungen Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Vertraulichkeit sowie Urheber- und sonstige Schutzrechte zu beachten. Insbesondere dürfen personenbezogene Daten, vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse anderer Teilnehmender oder Unternehmen nicht ohne entsprechende Berechtigung in externe KI-Systeme eingegeben werden.

Für KI-unterstützt erstellte oder bearbeitete Seminarunterlagen gelten die Regelungen zu Seminarunterlagen und Nutzungsrechten entsprechend.

Ein Anspruch auf eine ausschließlich ohne KI-Unterstützung erstellte oder durchgeführte Leistung besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

12. Datenschutz und ime Lernwelt

ime verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung und Organisation der Seminarteilnahme nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Soweit für die Seminarorganisation oder die Bereitstellung von Lernmaterialien ein Nutzerkonto in der ime Lernwelt erforderlich ist, werden hierfür insbesondere Name und E-Mail-Adresse der Teilnehmenden verarbeitet.

Weitere Informationen zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von ime unter www.ime-seminare.de/datenschutz.

13. Haftung

ime haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet ime nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von ime.

Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

14. Besondere Regelungen für Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Soweit einem Verbraucher bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss.

Über die Voraussetzungen, Fristen und das Verfahren zur Ausübung des Widerrufsrechts informiert ime Verbraucher im Rahmen des Buchungsprozesses gesondert. Dies umfasst insbesondere die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular und – soweit gesetzlich erforderlich – die elektronische Widerrufsfunktion.

Soll ein Seminar auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen im Rahmen des Buchungsprozesses gesondert eingeholt.

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen freiwilligen Stornierungs-, Umbuchungs- und Ersatzteilnehmerregelungen bestehen unabhängig von einem gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht.

15. Verbraucherstreitbeilegung

ime ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bielefeld Gerichtsstand.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inhouse-Leistungen

ime – Institut für Management-Entwicklung
der GWP Gesellschaft mbH für Weiterbildung und Personalmanagement
Sunderweg 4, 33649 Bielefeld

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Inhouse-Trainings, Workshops, Moderationen, Coachings, Beratungsleistungen, Entwicklungsprogramme sowie vergleichbare Dienstleistungen des ime – Institut für Management-Entwicklung der GWP Gesellschaft mbH für Weiterbildung und Personalmanagement (nachfolgend „ime“).

Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Besteht zwischen ime und dem Auftraggeber eine gesonderte Rahmenvereinbarung, ein Dienstleistungsvertrag oder eine sonstige Individualvereinbarung, gehen deren Regelungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Soweit dort einzelne Sachverhalte nicht geregelt sind und die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen wurde, gelten diese ergänzend.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ime ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen

Grundlage der Zusammenarbeit sind das jeweilige Angebot von ime sowie die darauf bezogene Beauftragung bzw. Auftragsbestätigung.

Art, Umfang, Inhalte, Ziele, Termine, Durchführungsform und Vergütung der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelauftrag.

Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Vertragsunterlagen gilt folgende Rangfolge:

  1. individuelle Vereinbarungen, insbesondere Rahmen- oder Dienstleistungsverträge,
  2. das jeweilige Angebot bzw. der Einzelauftrag,
  3. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Vereinbarung in Textform, z. B. per E-Mail.

3. Leistungsumfang

ime erbringt die vereinbarten Leistungen durch eigene Mitarbeitende und/oder entsprechend qualifizierte freie Trainerinnen und Trainer, Coaches, Moderatorinnen und Moderatoren oder Beraterinnen und Berater.

Gegenstand des Vertrags ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher oder organisatorischer Erfolg wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

ime ist berechtigt, Methoden, Ablauf und einzelne Inhalte aus fachlichen oder didaktischen Gründen anzupassen, sofern Ziel, Charakter und Qualität der vereinbarten Leistung dadurch nicht wesentlich verändert werden.

4. Honorare, Reise- und Nebenkosten

Die vereinbarten Honorare sowie gegebenenfalls anfallende Reise-, Übernachtungs-, Lizenz-, Technik-, Material- oder sonstige Nebenkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelauftrag.

Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Reise- und Aufenthaltskosten bei Präsenzformaten werden, soweit im Angebot vorgesehen, gesondert berechnet.

Zusätzliche Leistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus erbracht werden, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet.

Rechnungen werden in der Regel elektronisch übermittelt.

Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt ime rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner und sonstigen Voraussetzungen zur Verfügung, die für die Vorbereitung und Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich sind.

Hierzu gehören insbesondere, soweit für den jeweiligen Auftrag relevant:

  • Informationen zu Zielgruppe, Zielsetzung und organisatorischem Rahmen,
  • erforderliche Unterlagen und interne Informationen,
  • rechtzeitige Abstimmung mit den beteiligten Ansprechpartnern,
  • geeignete Räumlichkeiten und technische Ausstattung bei Veranstaltungen beim Auftraggeber,
  • rechtzeitige Information der Teilnehmenden.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Unterlagen frei von Rechten Dritter sind bzw. von ime im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden dürfen.

Führt eine verspätete, unvollständige oder unterlassene Mitwirkung zu zusätzlichem Aufwand oder Verzögerungen, ist ime berechtigt, hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand nach vorheriger Abstimmung gesondert zu berechnen.

6. Präsenz- und Live-Online-Formate

Bei Präsenzveranstaltungen stellt der Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart, geeignete Räumlichkeiten sowie die erforderliche technische Ausstattung zur Verfügung.

Bei Live-Online-Formaten stellt der Auftraggeber sicher, dass auf seiner Seite und bei den Teilnehmenden die erforderlichen technischen Voraussetzungen vorhanden sind.

Wird die für ein Live-Online-Format erforderliche Plattform von ime bereitgestellt, informiert ime über die technischen Mindestanforderungen.

Wird eine Plattform oder technische Infrastruktur des Auftraggebers genutzt, liegt deren Funktionsfähigkeit im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

Zugangsdaten zu virtuellen Trainingsräumen oder Lernumgebungen dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

7. Terminänderungen und Stornierungen durch den Auftraggeber

Terminänderungen und Stornierungen bedürfen der Textform.

Bei einem Wunsch nach Terminänderung werden sich die Parteien zunächst bemühen, einen geeigneten Ersatztermin zu vereinbaren.

Ein Anspruch des Auftraggebers auf eine kostenfreie Terminverschiebung besteht nicht. Soweit eine Terminverschiebung vereinbart wird, werden zugleich die hierfür geltenden Konditionen abgestimmt.

Kommt keine einvernehmliche Terminänderung zustande und ist im jeweiligen Angebot, Einzelauftrag oder einer vorrangigen Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt, gelten folgende Stornopauschalen:

  • mehr als 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
  • 28 bis 15 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
  • 14 bis 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
  • weniger als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 95 % des vereinbarten Honorars

Nicht angefallene Reise-, Übernachtungs- und sonstige variable Aufwendungen werden nicht berechnet.

Gelingt es ime, den aufgrund der Stornierung frei gewordenen Termin ganz oder teilweise anderweitig zu vergeben, wird dies bei der Berechnung der Stornopauschale angemessen berücksichtigt.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ime kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Besondere Regelungen für Coachings

Für Coachings gelten vorrangig die Terminänderungs- und Stornierungsregelungen der jeweils zwischen ime, Auftraggeber und gegebenenfalls dem Coachee abgeschlossenen Coachingvereinbarung.

Enthält die Coachingvereinbarung hierzu keine Regelung, gelten ergänzend die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9. Ausfall und Änderungen auf Seiten von ime

Kann die vereinbarte Leistung durch die vorgesehene Trainer-, Coach-, Moderations- oder Beratungsperson aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder anderer von ime nicht zu vertretender Umstände nicht erbracht werden, kann ime eine fachlich geeignete Ersatzperson anbieten.

Ist dies nicht möglich oder für den Auftraggeber im konkreten Fall nicht zumutbar, werden die Parteien einen Ersatztermin vereinbaren.

Kann innerhalb angemessener Zeit weder eine geeignete Ersatzperson eingesetzt noch ein Ersatztermin vereinbart werden, können beide Parteien hinsichtlich der betroffenen Leistung vom Vertrag zurücktreten.

Bereits gezahlte Honorare für nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall erstattet.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10. Materialien, Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

10.1 Standardmaterialien von ime

Die von ime oder den eingesetzten Trainerinnen und Trainern, Coaches, Moderatorinnen und Moderatoren oder Beraterinnen und Beratern eingebrachten oder zur Verfügung gestellten Konzepte, Methoden, Modelle, Präsentationen, Übungen, Trainingsunterlagen, Videos und sonstigen Materialien bleiben geistiges Eigentum von ime bzw. des jeweiligen Rechteinhabers, soweit gesetzlicher Schutz besteht.

Der Auftraggeber und die Teilnehmenden erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, diese Materialien zeitlich unbefristet für den eigenen persönlichen und internen beruflichen Gebrauch zu verwenden.

Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung, kommerzielle Nutzung oder Verwendung zur Durchführung eigener Trainings-, Schulungs-, Beratungs- oder sonstiger Weiterbildungsangebote bedarf der vorherigen Zustimmung von ime bzw. des jeweiligen Rechteinhabers.

10.2 Individuell entwickelte Arbeitsergebnisse

Soweit ime im Rahmen eines Auftrags speziell für den Auftraggeber Arbeitsergebnisse entwickelt, beispielsweise kundenspezifische Konzepte, Leitfäden, Transferinstrumente, Workshop-Ergebnisse, Kompetenzmodelle oder vergleichbare Unterlagen, erhält der Auftraggeber daran – soweit nicht im Angebot oder Einzelauftrag etwas Abweichendes vereinbart ist – ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für eigene interne Unternehmenszwecke.

Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die interne Verwendung, Dokumentation und Umsetzung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber.

Eine Weitergabe an verbundene Unternehmen, externe Dienstleister oder sonstige Dritte sowie eine Veröffentlichung, kommerzielle Verwertung oder Verwendung zur Durchführung eigener oder durch Dritte erbrachter Trainings-, Schulungs- oder Beratungsangebote bedarf der vorherigen Zustimmung von ime, soweit dies nicht bereits Bestandteil des vereinbarten Auftrags ist.

Soweit Arbeitsergebnisse ausdrücklich für die Nutzung in verbundenen Unternehmen, für einen unternehmensweiten Roll-out oder zur eigenständigen internen Weiterverwendung durch den Auftraggeber entwickelt werden, richtet sich der Umfang der Nutzungsrechte nach der hierzu getroffenen Vereinbarung im Angebot oder Einzelauftrag.

Vorbestehende Konzepte, Methoden, Modelle, Know-how und Standardmaterialien von ime werden durch die Entwicklung kundenspezifischer Arbeitsergebnisse nicht zu ausschließlichem Eigentum des Auftraggebers.

10.3 Nutzung in KI-Systemen

Die Nutzung von Materialien und Arbeitsergebnissen in externen KI-Systemen ist nur im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.

Insbesondere dürfen geschützte Materialien von ime nicht ohne Zustimmung für das Training, die Weiterentwicklung oder die Erstellung eigener Trainings-, Beratungs- oder Weiterbildungsprodukte verwendet oder Dritten über KI-Systeme zugänglich gemacht werden.

11. Einsatz von KI-Tools

ime kann bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung seiner Leistungen sowie bei der Erstellung und Bearbeitung begleitender Inhalte unterstützend KI-basierte Anwendungen einsetzen.

Der Einsatz erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie der Anforderungen an Datenschutz und Vertraulichkeit.

Personenbezogene Daten, vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers oder von Teilnehmenden werden nur in KI-Systemen verarbeitet, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Soweit KI-Anwendungen unmittelbar Bestandteil einer vereinbarten Leistung oder eines Trainings sind, informiert ime die Beteiligten hierüber.

Der Auftraggeber und die Teilnehmenden sind ihrerseits verpflichtet, beim Einsatz von KI-Anwendungen Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Vertraulichkeit sowie Urheber- und sonstige Schutzrechte zu beachten.

Ein Anspruch auf eine ausschließlich ohne KI-Unterstützung erstellte oder durchgeführte Leistung besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

12. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des vereinbarten Auftrags zu verwenden.

Die Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus.

Nicht als vertraulich gelten Informationen, die

  • bereits allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind,
  • der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden oder
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

Gesonderte Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen gehen diesen Regelungen vor.

13. Datenschutz

ime verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung und Organisation der vereinbarten Leistungen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Soweit der Auftraggeber ime personenbezogene Daten von Teilnehmenden, Mitarbeitenden oder sonstigen Personen übermittelt, stellt der Auftraggeber sicher, dass die Übermittlung datenschutzrechtlich zulässig ist.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von ime unter www.ime-seminare.de/datenschutz.

Soweit für einzelne Leistungen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, wird diese gesondert geschlossen.

14. Haftung

ime haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet ime nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von ime.

Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

15. Wettbewerber des Auftraggebers

ime ist berechtigt, Leistungen auch für Unternehmen zu erbringen, die mit dem Auftraggeber im Wettbewerb stehen.

Eine Exklusivitäts- oder Wettbewerbsschutzvereinbarung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bielefeld Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026

Für Verbraucher

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Diese Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die einen Vertrag über die Teilnahme an einem offenen Seminar oder Live-Online-Training mit dem ime – Institut für Management-Entwicklung der GWP Gesellschaft mbH für Weiterbildung und Personalmanagement im Fernabsatz, insbesondere über unsere Website, abschließen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

ime – Institut für Management-Entwicklung
GWP Gesellschaft mbH für Weiterbildung und Personalmanagement
Sunderweg 4
33649 Bielefeld
E-Mail: info@ime-seminare.de

mittels einer eindeutigen Erklärung, z. B. per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung des Formulars ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Bei einer Online-Buchung können Sie außerdem die auf unserer Website bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion nutzen.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen aufgrund dieses Vertrags erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist.

Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen durch die Rückzahlung keine zusätzlichen Kosten.

Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass ime bereits vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist mit der Erbringung der gebuchten Dienstleistung beginnt, und widerrufen Sie den Vertrag anschließend, können Sie verpflichtet sein, für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen einen angemessenen Betrag zu zahlen.

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